Jetzt neu erschienen: Mein Buch "Stahlhart gegen Brände - Konstruktiver Brandschutz im Stahlbau".
Heißbemessung von Stahltreppen
Wann müssen Stahltreppen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen?
Ab Gebäudeklasse 3 müssen sogenannte notwendige Treppen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Für Stahltreppen muss die Feuerwiderstandsklasse R30 nachgewiesen werden.
Wie kann die Feuerwiderstandsklasse nachgewiesen werden?
Die Feuerwiderstandsklasse kann natürlich immer mit den Maßnahmen des konstruktiven Brandschutzes erzielt werden. So ist es z.B. möglich, die Treppe mit Gipskartonplatten oder mit Dämmschichtbildner zu schützen. Allerdings ist dies natürlich mit einem größeren Aufwand verbunden und erhöht die Kosten. Im Fall des Dämmschichtbildners kommen noch Wartungskosten hinzu.
Um dies zu vermeiden, weise ich die Feuerwiderstandsklasse mit einer sog. Heißbemessung nach. Dazu modelliere ich die Treppe mit einem speziellen Finite-Elemente-Programm, bringe die Lasten für die Lastsituation "Brandfall" auf und überprüfe, ob die Treppe den Einwirkungen (Brand und mechanische Lasten) für die erforderliche Branddauer standhält. Die Feuerwiderstandsklasse R30 bedeutet z.B., dass die tragenden Bauteile dem Normbrand (der sog. Einheits-Temperaturzeitkurve oder ETK) für mindestens 30 Minuten standhalten muss. In der Regel wird die Treppe dann etwas schwerer, weil sich die Profil im Brandfall erwärmen. Dafür entfallen jedoch die hohen Lohnkosten für das Anbringen des konstruktiven Brandschutzmaterials (sowie natürlich für das Material selbst).
Der große Vorteil an der Heißbemessung ist, dass die Treppe und ihre Nutzung projektbezogen berücksichtigt werden kann. Somit ergibt sich ein maßgeschneiderter Brandschutz für die jeweilige Treppe.
Meine Erstberatung für Ihr Vorhaben
Um Ihre konkrete Aufgabenstellung zu klären, rufen mich mich am besten an. Oder Sie schicken mir eine E-Mail mit ein paar Eckdaten. Auf dieser Grundlage können wir die Rahmenbedingungen besprechen und ich Ihnen ein attraktives Angebot erstellen.