Jetzt neu erschienen: Mein Buch "Stahlhart gegen Brände - Konstruktiver Brandschutz im Stahlbau".
Konstruktiver Brandschutz im Hochbau
Was ist der konstruktive Brandschutz?
Die untenstehende Abbildung erlaubt eine Einordnung des konstruktiven Brandschutz in den allgemeinen Brandschutz. Darin ist zu sehen, dass der allgemeine Brandschutz als oberstes Ziel die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit von Mensch und Tier verfolgt. Um dieses Ziel umzusetzen, versucht der vorbeugende Brandschutz einen Brand zu verhindern bzw. zu begrenzen. Im baulichen Brandschutz werden dazu z.B. Brandabschnitte ausgebildet, damit sich ein Brand in einem Gebäude nicht ungehindert ausbreiten kann. Damit z.B. die Brandabschnitte den hohen Temperaturen im Brandfall widerstehen können, müssen die verwendeten Bauteile bestimmte Anforderungen an ihre Brennbarkeit sowie an den Feuerwiderstand erfüllen. Diese Anforderungen stellen den konstruktiven Brandschutz dar.
Auswahl von geeigneten Materialien, um den konstruktiven Brandschutz sicherzustellen
Der konstruktive Brandschutz von Bauteilen kann mit unterschiedlichen Materialien erreicht werden (s. untenstehende Abbildung). In Deutschland dominieren hinsichtlich des Brandschutzes oftmals Stahlbetonkonstruktionen. Den Grund hierfür finden Sie in einem beispielhaften Vergleich des konstruktiven Brandschutzes von Stahlbeton, Stahl und Holz. Die weiteren Bauweisen Holz-, Stahl- und Stahlverbundbau spielen eine untergeordnete Rolle, was sich aber im Zuge der stetigen Zunahme von Ingenieurmethoden des Brandschutzes (wie z.B. der Heißbemessung) in Zukunft ändern kann. Nach der maßgebenden Norm DIN 4102-1 wird das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen in die nachstehenden fünf Baustoffklassen eingeteilt:
- Baustoffklasse A1: nichtbrennbar und ohne brennbare Bestandteile (z.B. Sand, Stahlbeton oder Stahl);
- Baustoffklasse A2: nichtbrennbar und in geringem Umfang mit brennbaren Bestandteilen (z.B. Gipskartonplatten);
- Baustoffklasse B1: schwerentflammbar (z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten);
- Baustoffklasse B2: normalentflammbar (z.B. Holz);
- Baustoffklasse B3: leichtentflammbar (alle Materialien, die nicht den Klassen A1 bis B2 angehören).
Betonkonstruktionen
Betonkonstruktionen erreichen ohne weitere konstruktive Brandschutzmaßnahmen jede im Hochbau erforderliche Feuerwiderstandsdauer. Beton profitiert z.B. gegenüber Stahlkonstruktionen von seiner geringen thermischen Leitfähigkeit. Daraus folgt, dass Betonkonstruktionen sich im Brandfall langsam erwärmen und sich daher nur allmählich entfestigen.
Holzkonstruktionen
Bei Brandbeanspruchung bildet Holz eine schützende Pyrolyseschicht, die das Holz vor weitere Aufwärmung schützt. Holzkonstruktionen spielen im Hochbau insgesamt nur eine untergeordnete Rolle und werden daher nicht weiter betrachtet.
Stahlverbundkonstruktionen
Aufgrund der positiven Eigenschaften des Betons kam es insbesondere in den 1990er Jahren zu einer Blütezeit des Stahlverbundbaus. Bei Stahlverbundkonstruktionen werden Stahl und Beton so zusammengefügt, dass der umgebende Beton den Stahl vor einer zu schnellen Erwärmung schützt. Zudem entstehen statisch sehr leistungsfähige Querschnitte, da der Beton im Druckbereich und der Stahl im Zugbereich eingesetzt werden. Mit Stahlverbundkonstruktionen können wie bei Betonkonstruktionen alle im Hochbau erforderlichen Feuerwiderstandsdauern erzielt werden. Allerdings hat sich der Stahlverbundbau im Bauwesen nur im Parkhausbau sowie teilweise im Hochhausbau durchgesetzt. In anderen Ländern ist der Stahlverbundbau deutlich verbreiteter, z.B. in England und in den USA.
Konstruktiver Brandschutz von Stahlbauteilen
Mit Spritzputz bekleidete Stahlkonstruktionen
Stahlkonstruktionen können durch Spritzputz für Feuerwiderstandsdauern bis ca. R180 geschützt werden. In Deutschland wird Spritzputz allerdings selten verwendet, weil der Putz nicht sehr regelmäßig aufgebracht werden kann und daher oft als unästhetisch empfunden wird.
Mit Gipskarton bekleidete Stahlkonstruktionen
Stahlkonstruktionen können durch Brandschutzplatten brandschutztechnisch für alle erforderlichen Feuerwiderstandsdauern geschützt werden. Nachteilig ist der erhöhte Arbeitsaufwand für das Montieren der Gipskartonplatten, die die Baukosten erhöhen.
Ungeschützte Stahlkonstruktionen
Ungeschützte Stahlkonstruktionen erreichen bei wirtschaftlichen Lastausnutzungen keine Feuerwiderstandsdauer. Es gibt aber die Möglichkeit, über die Berücksichtigung von sog. Naturbränden im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes die tatsächlichen Brandlasten einfließen zu lassen. Dadurch können sich geringere Brandraumtemperaturen im Vergleich zur Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) ergeben, so dass die Stahlkonstruktion unter Umständen ungeschützt ausgeführt werden kann. Für dieses Vorgehen ist die Zustimmung der Baubehörde erforderlich und es fallen zusätzliche Kosten für das Brandschutzgutachten an. Daher sind ungeschützte Stahlkonstruktionen im normalen Hochbau unüblich. Eine wichtige Ausnahme stellen Industriehallen dar. In der sog. Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRl) ist geregelt, dass in Industriehallen das Stahltragwerk ungeschützt ausgeführt werden darf, wenn bestimmte Randbedingungen eingehalten werden, wie z.B. die zulässige Brandabschnittsfläche.
Mit Dämmschichtbildner geschützte Stahlkonstruktionen
Stahlkonstruktionen können auch mit einem sog. Dämmschichtbildner bis zu einer Feuerwiderstandsdauer von R90 geschützt werden. Im Brandfall expandiert der Dämmschichtbildner und schützt den darunter liegenden Stahl u.a. durch die eingeschlossenen Luftporen vor einer Erwärmung.
Wie ich Ihnen helfen kann.
Ich biete Ihnen eine kurzfristige Heißbemessung. Die Dokumentation enthält die wesentlichen Informationen zur Erwärmung des Querschnittes, der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils sowie den Verformungen. Weitere Leistungen können natürlich in Abstimmung mit Ihnen erbracht werden.
Was sind Ihre Vorteile?
Die Heißbemessung erspart dem Bauherrn oft Kosten. Bei Neubauten können schlankere und somit wirtschaftlichere Konstruktionen ausgeführt werden. Beim Bauen im Bestand können umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen durch einen genauen rechnerischen Nachweis oftmals vermieden werden.
Meine Erstberatung für Ihr Vorhaben
Um Ihre konkrete Aufgabenstellung zu klären, rufen Sie mich am besten an. Oder Sie schicken mir eine E-Mail mit ein paar Eckdaten. Auf dieser Grundlage können wir die Rahmenbedingungen besprechen und ich Ihnen ein attraktives Angebot erstellen.